Ergonomischer Schreibtisch steuerlich geltend machen: Antrag und Nachweise Schritt fĂŒr Schritt erklĂ€rt

Max Bogdan

October 27, 2025

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Ergonomischer Schreibtisch steuerlich geltend machen: Antrag und Nachweise Schritt fĂŒr Schritt erklĂ€rt

Wer viel am Schreibtisch arbeitet, kennt das Problem: RĂŒckenschmerzen, Verspannungen, mĂŒde Augen. Ein ergonomischer Schreibtisch kann da Wunder wirken – doch die Anschaffung ist oft teuer. Die gute Nachricht: In vielen FĂ€llen lĂ€sst sich ein höhenverstellbarer oder ergonomisch optimierter Schreibtisch steuerlich absetzen. Klingt kompliziert? Ist es zum GlĂŒck nicht.

Bild von reallywellmadedesks

Wann der Fiskus mitzahlt

GrundsĂ€tzlich gilt: Wer ein hĂ€usliches Arbeitszimmer nutzt oder im Homeoffice arbeitet, kann Arbeitsmittel absetzen. Dazu zĂ€hlen neben dem klassischen BĂŒrostuhl auch ergonomische Schreibtische. Entscheidend ist, dass die Anschaffung beruflich bedingt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand angestellt ist oder selbststĂ€ndig arbeitet – beide Gruppen können profitieren.

FĂŒr detaillierte Informationen zu verschiedenen Arten von AntrĂ€gen und den richtigen Vorgehensweisen lohnt sich ein Blick unter antragswegweiser.de, wo sich praktische Anleitungen zu steuerlichen und behördlichen Themen finden lassen.

Die Sache mit dem Arbeitszimmer

Hier wird es etwas knifflig: Ein vollstĂ€ndiger Abzug ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen TĂ€tigkeit darstellt. Das trifft auf viele SelbststĂ€ndige und Freiberufler zu. Angestellte, die lediglich einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause erledigen, können trotzdem profitieren – allerdings ĂŒber die Homeoffice-Pauschale oder als Werbungskosten, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur VerfĂŒgung steht.

Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro im Jahr) ist zwar unkompliziert, lohnt sich aber meist nur bei geringeren Anschaffungen. Bei einem hochwertigen ergonomischen Schreibtisch fĂŒr 1.500 Euro oder mehr ist der direkte Abzug als Werbungskosten deutlich attraktiver.

Sofort absetzen oder ĂŒber Jahre verteilen

Hier kommt die sogenannte Abschreibungsgrenze ins Spiel. GegenstĂ€nde bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) können sofort in voller Höhe abgesetzt werden. DarĂŒber wird der Betrag auf die Nutzungsdauer verteilt – bei BĂŒromöbeln sind das in der Regel 13 Jahre. Ein Schreibtisch fĂŒr 2.600 Euro wĂŒrde also jĂ€hrlich mit 200 Euro geltend gemacht.

Der Trick: Wer mehrere GegenstĂ€nde anschafft, kann diese einzeln betrachten. Ein höhenverstellbares Tischgestell und eine separat gekaufte Tischplatte könnten theoretisch einzeln unter der Grenze liegen und damit sofort absetzbar sein. Das Finanzamt schaut hier allerdings genau hin – wirtschaftlich zusammengehörende Einheiten werden oft als Ganzes bewertet.

Welche Nachweise wirklich zÀhlen

Die Rechnung sollte alle wichtigen Details enthalten: Kaufdatum, HĂ€ndler, genaue Produktbezeichnung und Preis. Idealerweise steht auf der Rechnung explizit „höhenverstellbarer Schreibtisch" oder „ergonomischer Arbeitsplatz". Vage Bezeichnungen wie „Tisch" können zu RĂŒckfragen fĂŒhren.

Wer auf Nummer sicher gehen will, fĂŒgt der SteuererklĂ€rung eine kurze ErlĂ€uterung bei: Welche berufliche TĂ€tigkeit wird ausgeĂŒbt? Warum ist gerade dieser Schreibtisch notwendig? Ein Ă€rztliches Attest ĂŒber RĂŒckenprobleme kann das Argument stĂ€rken, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Die richtige Stelle in der SteuererklÀrung

Angestellte tragen die Kosten bei den Werbungskosten in der Anlage N ein, unter „Arbeitsmittel" oder „Arbeitszimmer", je nach Situation. SelbststĂ€ndige und Freiberufler verbuchen die Ausgaben als Betriebsausgaben. Bei der elektronischen SteuererklĂ€rung ĂŒber ELSTER gibt es entsprechende Felder, die meist selbsterklĂ€rend sind.

Ein hĂ€ufiger Fehler: Die private Mitnutzung wird vergessen. Wer den Schreibtisch auch privat nutzt, muss einen Anteil abziehen. Das Finanzamt geht oft von einer 50:50-Aufteilung aus, wenn keine nachvollziehbare andere Regelung vorliegt. Besser ist es, die berufliche Nutzung glaubhaft zu dokumentieren – etwa durch Arbeitszeitnachweise oder Projektlisten.

Typische Stolperfallen vermeiden

Manch einer versucht, den gesamten Schreibtisch als „Gesundheitsausgabe" ĂŒber außergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Das funktioniert nicht, solange es eine berufliche Veranlassung gibt. Die Finanzbehörden sind hier eindeutig: Entweder Werbungskosten oder Betriebsausgaben – nicht beides.

Auch die Frage nach gebrauchten Möbeln kommt hĂ€ufig auf. GrundsĂ€tzlich ist das möglich, allerdings muss ein korrekter Kaufbeleg vorliegen. Private KĂ€ufe ohne Rechnung oder mit handschriftlicher Quittung werden kritisch geprĂŒft. Professionelle HĂ€ndler fĂŒr gebrauchte BĂŒromöbel sind hier die bessere Wahl.

Das Timing macht den Unterschied

Die Anschaffung kann strategisch geplant werden. In einem Jahr mit hohem Einkommen macht der Steuereffekt mehr aus. Außerdem lohnt es sich, vor Jahresende zu kaufen – so lĂ€sst sich die Ausgabe bereits in der nĂ€chsten SteuererklĂ€rung geltend machen.

Am Ende ist es gar nicht so kompliziert: Rechnung aufbewahren, berufliche Nutzung nachweisen, korrekt in die SteuererklÀrung eintragen. Mit etwas Planung wird aus dem ergonomischen Schreibtisch nicht nur eine Investition in die Gesundheit, sondern auch ein steuerlicher Vorteil.

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