Höhenverstellbarer Schreibtisch – Kostenübernahme

Daniel Lundgrün

November 22, 2023

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Höhenverstellbarer Schreibtisch – Kostenübernahme

Höhenverstellbarer Schreibtisch – Kostenübernahme

Ein kleiner Hinweis vorab: Mit höhenverstellbaren Schreibtischen sind in diesem Artikel stets sogenannte Sitz-Steh-Schreibtische gemeint und nicht die einfache Variante der Höhenverstellbarkeit, bei der es nur um die richtige Tischhöhe im Sitzen geht. Diese Modelle sind oft im Bereich 65 bis 85 Zentimeter Höhe verstellbar, um ein gesundes Sitzen für unterschiedlich große Menschen zu gewährleisten. Besonders kleine Menschen sollten nach Modellen suchen, die noch etwas niedriger einstellbar sind.

Diese höhenverstellbaren Schreibtische erfüllen zwar auch die DIN-EN-527 für eine ergonomische Büroausstattung, aber sie ermöglichen kein Arbeiten im Stehen. Experten gehen jedoch davon aus, dass es gerade der Haltungswechsel vom Sitzen zum Stehen ist, der besonders große Erleichterungen für den Bewegungsapparat mit sich bringt. Sitz-Steh-Tische sind deshalb besonders geeignet, um Problemen und Erkrankungen an der Wirbelsäule vorzubeugen und können daher unter Umständen vom Arbeitgeber, der Kranken- oder Rentenversicherung oder anderen sozialen Trägern bezuschusst oder voll finanziert werden.

Stehschreibtisch

Vorteile und Auswirkungen

Sitzen ist das neue Rauchen. Damit ist weniger die gesellschaftliche Stigmatisierung gemeint, sondern vielmehr der Umstand, dass das lange, unbewegliche Sitzen als sehr ungesund gilt. Insbesondere in Bürojobs scheint das starre Verharren vor dem Bildschirm weitgehend alternativlos, schließlich werden bis zu acht Stunden konzentriertes Arbeiten am PC verlangt. Die empfohlenen Haltungswechsel sowie Bildschirmpausen oder sogar kleinere Gymnastikeinheiten helfen zwar, können aber die ungesunde Grundkonstellation nicht überwinden.

Das sitzende Arbeiten am Computer belastet den Bewegungsapparat. Besonders die Wirbelsäule, die Schulter-Nacken-Muskulatur, die Handgelenke sowie diverse Muskeln und Sehnen, die für die Bedienung von Maus und Tastatur benötigt werden, können von Überlastungsschmerzen oder Verspannungen betroffen sein. Spätestens wenn Fehlhaltungen und Verspannungen chronisch werden, drohen ernsthafte gesundheitliche Risiken wie der Maus- beziehungsweise Tennisarm, Bandscheibenvorfälle sowie chronische Rücken- oder Nackenschmerzen.

Oft gehen damit nicht nur langwierige Physiotherapien und längere Phasen der Arbeitsunfähigkeit einher, sondern es droht sogar eine dauerhafte Verminderung der Arbeitsfähigkeit bis hin zur Berufsunfähigkeit. Therapien und Präventionsmaßnahmen, zu denen auch ein höhenverstellbarer Schreibtisch gehört, können daher von Ärzten verschrieben und von diversen sozialen Trägern bezuschusst oder vollfinanziert werden.

Ein abwechselndes Stehen und Sitzen am Computerarbeitsplatz hilft, den genannten Risiken und Symptomen entgegenzuwirken, denn es

  • stärkt die Rücken- und Bauchmuskulatur, was sowohl der Steh- als auch der Sitzhaltung zugutekommt

  • erhöht die Kreislaufaktivität, was das Herz-Kreislauf-System stärkt und Erkrankungen in diesem Bereich vorbeugt

  • ermöglicht es, schmerzende Haltungen zu vermeiden oder zu verändern

  • reduziert die negativen Auswirkungen insbesondere auf die Verdauungsorgane

  • trägt gesamtgesellschaftlich zur Kosteneinsparung im Gesundheitssektor bei, da Arztbesuche, Physio- und Reha-Therapien weniger wahrscheinlich werden

  • hilft, die Konzentration und damit die Produktivität über den gesamten Arbeitstag aufrechtzuerhalten  

  • reduziert allgemein die Arbeitsbelastung, sorgt für Abwechslung und erhöht in vielen Fällen die Mitarbeiterzufriedenheit.

Kosten, Modelle, Varianten

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist in der Regel in der Höhe zwischen 65 und 125 Zentimetern verstellbar, was auch von der DIN-Norm EN 527 vorgesehen ist. Damit ist ein ergonomisches Arbeiten für etwa 95 Prozent der europäischen Bevölkerung möglich. Lediglich Menschen mit sehr hoher oder sehr niedriger Körpergröße sollten überprüfen, ob diese Maße für sie ausreichend sind. Eine Tabelle für die richtige Schreibtischhöhe nach Körpergröße findet sich im verlinkten Artikel.

Die Kosten variieren zwischen wenigen hundert Euro und über eintausend Euro, wobei es nach oben praktisch keine Grenze gibt. Die günstigsten Modelle sind in der Regel mit einer manuellen Höhenverstellbarkeit ausgestattet. Hier muss der Nutzer beispielsweise kurbeln, bis die gewünschte Höhe erreicht ist. Eventuell bietet sich diese Lösung für ein kleines Budget an, man sollte aber auch beachten, dass die Bequemlichkeit oft über die guten Absichten siegt. Manuell zu bedienende Schreibtische werden deshalb vermutlich seltener von einer Sitz- zu einer Stehposition umgestellt und umgekehrt als ein automatischer Schreibtisch.

Der Höhenverstellbarkeitsmechanismus in automatischen Modellen ist meistens in den Tischbeinen installiert. Mit einer Fernbedienung oder einer Bedienvorrichtung am Schreibtisch wird der Befehl zum Hoch- oder Herunterfahren des Tisches gegeben und anschließend von einem Elektromotor bequem ausgeführt. Dabei können die Beine inklusive der Mechanik für die Höhenverstellbarkeit oft separat erworben werden. Verfügt man bereits über eine geeignete Tischplatte, kann diese genutzt und somit Geld gespart werden.

Aufgrund der steigenden Beliebtheit und Verbreitung der höhenverstellbaren Schreibtische sind diese mittlerweile in allen gängigen Schreibtisch-Maßen erhältlich. Man sollte sich auch hier an den Kriterien für einen ergonomischen Arbeitsplatz orientieren und natürlich vor dem Kauf prüfen, wie viel Platz überhaupt zur Verfügung steht. In der Regel bietet sich eine Tiefe von 90 bis 100 Zentimetern sowie eine Breite von 120 bis 180 Zentimetern für den Schreibtisch an, um bequem und flexibel alle Arbeitsmittel platzieren zu können und noch etwas Raum für Bewegung zu haben.

Die zulässige Gesamtbelastung beziehungsweise das Maximalgewicht sollte in der Regel keine Rolle für die Kaufentscheidung spielen, da die Arbeitsmittel auf dem Schreibtisch heutzutage meist sehr wenig wiegen. Bei den weiteren Ausstattungsmerkmalen sollte man sich im Vorfeld überlegen, was für die eigene Situation wichtig ist und was eher vernachlässigt werden kann. Teilt man sich mit weiteren Kollegen die Stromversorgung, kann es beispielsweise sehr praktisch sein, wenn die Tischplatte über eine Öffnung verfügt, durch die Strom- und weitere Kabel verlegt werden können.

Andere Modelle verfügen über Fernbedienungen und Anzeigen oder können bestimmte Einstellungen speichern und komfortabel mit einem Klick wiederherstellen. Allerdings sorgen diese Features in der Regel auch für höhere Anschaffungskosten.

Bedienelement höhenverstellbarer Schreibtisch

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Hier ist zunächst einmal zu sagen, dass es kein Anrecht auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch gibt. Selbst mit Krankheitsgeschichte und ärztlichem Attest handelt es sich immer noch um freiwillige Leistungen der Sozialträger oder des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber sollte in jedem Fall zuerst in das Vorhaben eingeweiht werden und er sollte höflich um seine Unterstützung gebeten werden. Diese kann auch die Chancen einer Bezuschussung oder einer Kostenübernahme durch die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder andere Sozialträger erhöhen. Von einer vehement vorgetragenen Anspruchshaltung ist in jedem Fall abzuraten.

Obwohl es keinen Anspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch gibt, stehen die Chancen eines positiv bewilligten Antrages häufig gar nicht schlecht. Für die meisten Arbeitnehmer kommen die Rentenversicherung oder die Krankenkasse als Kostenträger infrage. Die Voraussetzung für einen Antrag ist, dass mindestens ein Arzt zu dem Urteil gekommen ist, dass ein höhenverstellbarer Schreibtisch eine notwendige medizinische Leistung für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit ist. Voraussetzung für einen Antrag bei der Rentenkasse ist außerdem der Nachweis über 15 Beitragsjahre. In jedem Fall muss der Antrag vor dem Kauf beziehungsweise der verbindlichen Bestellung gestellt werden.

Arzt zeigt die Verkrümmung der Wirbelsäule

Was sagt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz „dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.“ (§1 Abs. 1 ArbSchG) Im Rahmen dieses Gesetzes sind Arbeitgeber deshalb verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die nötigen Mittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (§3 ArbSchG). Bei den Maßnahmen für den Gesundheitsschutz soll dabei explizit auch der aktuelle Stand der Technik, der Arbeitswissenschaft und der Arbeitsmedizin beachtet werden (§4 Satz 4 ArbSchG).

Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, die Arbeitsstätte nach diesen Maßgaben hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken zu beurteilen. Allerdings sind die Bestimmungen zu allgemein und Formulierungen wie „Stand der Arbeitsmedizin“ alleine noch nicht ausreichend, um einen Rechtsanspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch oder einen ergonomischen Schreibtischstuhl zu begründen. 

Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsstätten so einrichten, dass Risiken für die Sicherheit oder die Gesundheit der Beschäftigten durch vorbeugende Maßnahmen begegnet wird (§5 ArbSchG). Mit welchen Maßnahmen sie dies tun, ist den Arbeitgebern jedoch grundsätzlich selbst überlassen und was als akzeptables Risiko gilt, bleibt offen für Interpretationen.

Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer unterschiedlichen Beurteilung der Situation am Arbeitsplatz gelangen, bleibt den Beschäftigten – nach einer internen Beschwerde – die Möglichkeit, sich an die für Arbeitssicherheit zuständige Behörde zu wenden. Näheres regeln Verordnungen wie die im nächsten Abschnitt beschriebene Arbeitsstättenverordnung.

Was schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor?

Die Arbeitsstättenverordnung sieht ebenso wie das Arbeitsschutzgesetz eine Förderung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (§1 ArbStättV), die Vermeidung und die regelmäßige Evaluierung von Risiken und eine entsprechende Einrichtung der Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber vor (§3 und §3a). Dies umfasst ausdrücklich auch die Ergonomie. Paragraph 7 sieht zudem die Einrichtung eines Ausschusses für Arbeitsstätten vor, der die allgemeinen Richtlinien aus der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz konkretisieren und zu Regeln und Empfehlungen, die dem aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechen, ausformulieren soll.

Die Arbeitsergebnisse dieses Ausschusses haben zwar keine unmittelbaren Rechtsfolgen, aber Gerichte und Behörden dürften sich in ihren Entscheidungen darauf stützen. Derzeit sind jedoch noch keine Konkretisierungen der Arbeitsstättenverordnung für den Bildschirmarbeitsplatz veröffentlicht. Zudem können sich Arbeitgeber selbst bei klar definierten Anforderungen auf „unverhältnismäßige[] Härte“ (§3a Abs. 3 Satz 2 ArbStättV) berufen.

Ein unumstößliches Recht auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch bzw. einen Arbeitsplatz, der alle Normen und Empfehlungen der Ergonomie berücksichtigt und ausschließlich auf ergonomische Arbeitsmittel setzt, lässt sich deshalb auch hier nicht ableiten. Der Verweis auf die Ergonomie sowie die im Anhang 6 der Verordnung versammelten „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ bieten aber eine gute Argumentationsgrundlage gegenüber Arbeitgebern, Behörden und Gerichten.

Die einzige konkrete Anforderung an Arbeits- beziehungsweise Schreibtische sieht allerdings lediglich den Verzicht auf reflektierende Oberflächen vor (Anhang 6 Satz 4 ArbStättV). Des Weiteren werden abwechslungsreiche Tätigkeiten oder regelmäßige Bildschirmpausen (Anhang 6 Satz 2 ArbStättV) sowie „ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen“ (Anhang 6 Satz 3 ArbStättV) verordnet. Stehpulte oder höhenverstellbare Tische finden keine explizite Erwähnung und lassen sich nur aus den Erkenntnissen der Ergonomie als gesundheitsförderliche Maßnahme ableiten.

Wie überzeuge ich meinen Arbeitgeber vom Kauf eines höhenverstellbaren Schreibtisches?

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch fördert nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern hilft auch, die Konzentration länger aufrechtzuerhalten und damit produktiver zu arbeiten. Dieses Argument kann man auch ohne medizinische Vorgeschichte oder einen Rechtsanspruch gegenüber der zuständigen Abteilung vorbringen und um eine entsprechende Anschaffung bitten. Rückenprobleme oder viele Krankheitstage stärken diese Position weiter.

Es bleibt aber allein dem Arbeitgeber überlassen, ob er dieser Bitte nachkommt. Wenn man im Gespräch die Vorteile, auch für den Arbeitgeber, hervorhebt und bereits Angebote für konkrete Modelle oder Produkte vorlegen kann, hilft dies eventuell, eine positive Entscheidung herbeizuführen. Zudem können Menschen mit medizinischen Vorerkrankungen im Bereich des Bewegungsapparats und insbesondere der Rückengesundheit einen Zuschuss bei verschiedenen Sozialträgern beantragen.

Eine Förderung oder die Aussicht darauf können den Arbeitgeber ebenfalls von den Vorteilen eines höhenverstellbaren Schreibtischs bzw. eines ergonomischen Arbeitsplatzes überzeugen. Es wird daher empfohlen, sich zunächst zu informieren, eventuelle gesundheitliche Beschwerden zu dokumentieren und anschließend eine höfliche Bitte an den Arbeitgeber zu richten. Im Idealfall geht man den Weg der Beantragung von Fördermitteln und der Anschaffung eines geeigneten Modells dann mit dem Arbeitgeber gemeinsam. Betriebs- oder Personalräte können hier ebenfalls wichtige Unterstützer sein.

Lohnt sich ein ärztliches Attest?

Wenn man sich entscheidet, einen Zuschuss bzw. eine Förderung oder eine Kostenübernahme bei einem Sozialträger zu beantragen, ist ein ärztliches, in der Regel orthopädisches Attest eine der Voraussetzungen. Im Attest bzw. in der ärztlichen Verordnung sollte stehen, wie sich die Situation am Arbeitsplatz negativ auf die Gesundheit des Antragstellers auswirkt, welche Beschwerden und Erkrankungen bestehen und wie sich die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches positiv auf den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit auswirken wird.

Zu den Erkrankungen und Beschwerden, die die Verordnung eines höhenverstellbaren Schreibtischs rechtfertigen können, zählen unter anderem: 

Mögliche Beschwerden und Erkrankungen

Finanzierung eines Sitz-Steh-Tisches durch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ von Rehabilitationsträgern

Vergleichsweise gute Chancen auf eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Schreibtisch haben Menschen mit dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, die durch die Nutzung eines Sitz-Steh-Tisches erhalten oder verbessert werden kann. Sie können Leistungen nach dem Rehabilitations- und Teilhabegesetz des neunten Sozialgesetzbuches beantragen. Voraussetzung dafür ist die Geeignetheit der Maßnahme (in diesem Fall der höhenverstellbare Schreibtisch) für eine gleichberechtigte Teilhabe sowie ein Grad der Behinderung im Arbeitskontext von mindestens 30 Prozent.

Dabei kann bereits die Aussicht auf eine Behinderung präventive Maßnahmen begründen und der Prävention wird ausdrücklich Vorrang gewährt. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch kann deshalb unter Umständen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Paragraph 5 dieses Gesetzes darstellen und auf Antrag von einem der Rehabilitationsträger gefördert werden. Allerdings besteht auch hier kein Recht auf eine Kostenübernahme – auch weil das Gesetz zum Arbeitsschutz die vorrangige Zuständigkeit der Arbeitgeber vorsieht.

Welcher Rehabilitationsträger ist für die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ zuständig?

Eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme kann durch eine Reihe von Rehabilitationsträgern geleistet werden.

  • Für alle Arbeitnehmer, die mindestens 15 Jahre lang eingezahlt haben und das 28. Lebensjahr vollendet haben, ist die deutsche Rentenversicherung der erste Ansprechpartner.

  • Arbeitnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können unter Umständen eine Förderung der Agentur für Arbeit erhalten, insbesondere wenn sie sich in geförderten Beschäftigungsmaßnahmen befinden.

  • Ist ein Arbeitsunfall für die Erkrankung, die Operation oder Rückenschmerzen verantwortlich, liegt die Zuständigkeit bei der Unfallkasse oder der Berufsgenossenschaft.

  • Für junge Erwachsene und Jugendliche können auch Mittel der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden.

  • Liegt eine anerkannte Behinderung von mindestens 30 Prozent vor, können Leistungen beim Integrationsamt beantragt werden.

  • Liegen chronische Rückenschmerzen oder Ähnliches sowie ein ärztliches Attest vor, können sich Betroffene auch an die Krankenkasse wenden. Dies ist als letzter Schritt oder falls die o.g. Voraussetzungen nicht zutreffen, empfehlenswert, da hier die Bewilligungschancen erfahrungsgemäß am niedrigsten sind. Höfliche Nachfragen bei der zuständigen Sachbearbeiterin können die Chancen erhöhen.

Für Anträge an alle diese Institutionen der Rehabilitation gilt, dass ein Attest beziehungsweise eine medizinische Bescheinigung über die Notwendigkeit eines höhenverstellbaren Schreibtischs bereits vorliegen muss, bevor der Antrag gestellt wird. Ebenso sollte dem Antrag mindestens ein Kostenvoranschlag eines Anbieters angefügt werden. Ein Zuschuss nach bereits erfolgter Anschaffung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Wem gehört der geförderte höhenverstellbare Schreibtisch?

Bei einer vollständigen Kostenübernahme durch einen der Rehabilitationsträger ist der höhenverstellbare Schreibtisch alleiniges Eigentum des beantragenden Arbeitnehmers. Genauso verhält es sich bei selbst angeschafften Arbeitsmitteln. Nur wenn auch der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet, ist auch er anteiliger Eigentümer. Gibt der Arbeitgeber beispielsweise die Hälfte der Anschaffungskosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch dazu, wird er dadurch zu 50 Prozent Miteigentümer an diesem Tisch.

Der Antragsprozess

Die jeweiligen Träger der Rehabilitations- beziehungsweise Gesundheitsleistungen stellen Antragsformulare bereit, die in der Regel auf der jeweiligen Webseite abrufbar sind. Diese müssen genutzt werden und enthalten die Informationen für weitere beizulegende Belege oder Bescheinigungen. Standardmäßig wird ein ärztliches Attest oder Vergleichbares, welches die Notwendigkeit für die Nutzung eines höhenverstellbaren Schreibtisches begründet, sowie die Vorlage mindestens eines Angebots für ein entsprechendes Produkt erwartet.

Weitere Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung

Dieser Artikel hat zwar den höhenverstellbaren Schreibtisch bzw. einen Sitz-Steh-Tisch zum Thema, aber die Erläuterungen zur Sicherheit und Gesundheit von Arbeitsstätten sowie die Orientierung an ergonomischen und weiteren arbeitsmedizinischen Erkenntnissen gelten allgemeiner. So sind beispielsweise ergonomisch geformte Eingabemittel, flimmerfreie Bildschirme, Büromöbel und insbesondere ein ergonomischer Bürostuhl oder Arthrodesenstühle ebenfalls von diesen Richtlinien und Empfehlungen abgedeckt. Sie können entsprechend auf dem gleichen Weg beantragt und bezuschusst werden.

Möglichkeiten für "gesunde" Arbeitnehmer

Gesunde Arbeitnehmer oder auch Freiberufler im Homeoffice können ebenfalls versuchen, auf dem gleichen Weg Zuschüsse für ergonomische Arbeitsmittel zu erlangen. Allerdings wird es ihnen schwerer fallen, einen Arzt davon zu überzeugen, dass sich ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtern wird, falls sie weiterhin in der gewohnten Arbeitsumgebung tätig sein müssen. Hierfür müssen zumindest erste medizinische Anzeichen erkennbar sein.

Fehlt die medizinische Indikation vollständig, bleibt nur die Möglichkeit, den Arbeitgeber von der Sinnhaftigkeit einer entsprechenden Anschaffung zu überzeugen oder selbst die Finanzierung zu übernehmen.

Was kann ich noch für meine Gesundheit am Arbeitsplatz tun?

Arbeitnehmer sollten die vorgesehenen Bildschirmpausen (etwa 5 bis 10 Minuten pro Stunde) einhalten und für ausgleichende Tätigkeiten nutzen. Es empfiehlt sich beispielsweise, die Augen in die Ferne schweifen zu lassen, um müden Augen, Konzentrationsproblemen und Kopfschmerzen vorzubeugen. In den Pausen können außerdem Gymnastikübungen gegen Verspannungen und Rückenschmerzen gemacht werden.

Wer hier noch mehr Hilfe, Anregungen und Tipps sucht, kann sich zudem beim kostenlosen Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Hier werden Techniken zur Stressbewältigung, physiotherapeutische Übungen oder gesunde Ernährungsgewohnheiten eingeübt.

Ein neuer Arbeitsalltag

Sitzende Tätigkeiten am Schreibtisch prägen zunehmend den Berufsalltag einer Großzahl der Beschäftigten. Sie verbringen einen erheblichen Teil ihrer Lebens- und Arbeitszeit mit der Bedienung eines Computers. Dabei ist das Sitzen selbst schon ein Gesundheitsrisiko, was jedoch durch falsche Haltungen und mangelnde Abwechslung und Bewegung noch verstärkt wird. Häufige Folgen sind Rückenschmerzen, Sehnen- und Gelenkschmerzen, chronische Fehlhaltungen, Muskelschwund und vieles mehr.

Selbst wenn sich niemand findet, der die Anschaffung gesundheitsförderlicher, ergonomischer Büromöbel fördert, sollte man daher überlegen, ob es sich dabei nicht um gut investiertes Geld handelt, auch wenn es das eigene ist.

FAQ

Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen kurz beantwortet.

Wer übernimmt die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch?

Der Gesetzgeber sieht hier in erster Linie die Arbeitgeber in der Pflicht, für eine Arbeitsstätte zu sorgen, die die gesundheitlichen Risiken minimiert. Ein Rechtsanspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch oder auch einen ergonomischen Bürostuhl besteht allerdings nicht. Zuschüsse bis hin zur Vollfinanzierung können außerdem bei den im Artikel aufgezählten Rehabilitationsträgern beantragt werden – aber auch hier handelt es sich um freiwillige Leistungen.

Wann bezahlt die Krankenkasse einen höhenverstellbaren Schreibtisch?

Bei einer entsprechenden medizinischen Vorgeschichte (Bandscheibenvorfall, chronische Rückenschmerzen, haltungsbedingte Kopfschmerzen usw.) können die Krankenkassen eine Bezuschussung für einen höhenverstellbaren Schreibtisch bewilligen. Es handelt sich aber um eine freiwillige Leistung, deren Bewilligung im Ermessen der Sachbearbeitung liegt.

Wie bekomme ich ein Attest für einen höhenverstellbaren Schreibtisch?

Indem man einen Arzt davon überzeugt, dass Beschwerden oder Erkrankungen vorliegen, die sich andernfalls verschlechtern würden oder schon jetzt die Arbeitsfähigkeit einschränken oder gefährden.

Wer verordnet einen höhenverstellbaren Schreibtisch?

Allgemeinmediziner, Sportmediziner, Orthopäden und andere Ärzte können eine entsprechende Arbeitshilfe verordnen.

Fazit

Die Gesundheit am Arbeitsplatz und insbesondere an Büroarbeitsplätzen wird gesellschaftlich zunehmend stärker besprochen und eingefordert. Arbeitnehmer sollen sich nicht mehr nur in der Freizeit fit halten und von den Anstrengungen des Berufsalltags erholen, sondern auch an ihrer Arbeitsstätte möglichst wenigen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sein und von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz profitieren.

Wissenschaftlich befasst sich vor allem die Ergonomie sowie die Arbeitsmedizin mit den Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Ihre Erkenntnisse sollen in die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen für einen besseren Gesundheitsschutz an der Arbeitsstätte eingehen und Beachtung finden.

Trotz dieser Richtlinien sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen höhenverstellbaren Schreibtisch oder einen ergonomischen Schreibtischstuhl zur Verfügung zu stellen, da sie sich auf andere geeignete Maßnahmen sowie zu akzeptierende Arbeitsrisiken berufen können.

Da die Arbeitgeber vom Gesetzgeber jedoch als Hauptverantwortliche für die gesundheitsförderliche Einrichtung einer Arbeitsstätte angesehen werden, gibt es auch gegenüber den Rehabilitationsträgern sowie den Krankenkassen keinen Anspruch auf ergonomische Arbeitsmittel. Eine Bezuschussung, die in der Höhe durchaus die gesamten Kosten decken kann, kann zwar unter Vorlage eines ärztlichen Attests beantragt werden, aber die Bewilligung bleibt im Ermessen der Sozialträger. Es handelt sich entsprechend um freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

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